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Mit Hund in Berlin

42 Orte · 25 geprüft · Stand 25.09.2026 · Entfernungen ab Stadtzentrum

17 Orte im September geprüft

und 9 weitere

Hunderegeln in Berlin

Leine, Steuer, Freilauf
Leine

Nach dem Berliner Hundegesetz gilt seit 1. Januar 2019 eine allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen. Befreit sind nur Bestandshunde (vor dem 22.07.2016 gehalten) und Halter mit Sachkundebescheinigung („Hundeführerschein“) – in Grünanlagen, Wäldern, Fußgängerzonen, Treppenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Menschenansammlungen gilt die Leine aber auch für sie.

Quellen: berlin.de 1 · berlin.de 2

Listenhunde

Ja: Nach dem Berliner Hundegesetz gelten Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen als gefährliche Hunde (sog. Listenhunde).

Quelle: berlin.de

Sachkunde

Der Hundeführerschein (Sachkundebescheinigung) ist in Berlin für normale Hunde freiwillig und nur nötig, wenn man sich von der allgemeinen Leinenpflicht befreien lassen möchte.

Quelle: berlin.de

Registrierung & Versicherung

Nach dem Berliner Hundegesetz muss jeder Hund per Mikrochip gekennzeichnet, innerhalb von sechs Monaten im zentralen Hunderegister angemeldet und mit einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro je Versicherungsfall) versichert sein.

Quelle: berlin.de

Hundesteuer

120 € im Jahr für den ersten Hund

Kein erhöhter Satz für Listenhunde. Jeder weitere Hund 180 €.

Quellen: berlin.de · service.berlin.de