Fressnapf Bochum Zentrum
0,5 km vom ZentrumAlleestraße 38-40, 44793 Bochum
und 7 weitere
In Bochum müssen nach der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) alle Hunde – unabhängig von der Größe – innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grün- und Erholungsflächen angeleint werden, außer in ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen.
Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) gehören alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden an die Leine; große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich innerorts auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Quellen: recht.nrw.de · bochum.de (PDF) · bochum.de
Ja: Das LHundG NRW stuft Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) als gefährlich ein (§ 3) und stellt weitere Rassen wie Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu unter Erlaubnispflicht (§ 10).
Quelle: recht.nrw.de
Wer einen großen Hund (ab 40 cm oder 20 kg) hält, muss nach § 11 LHundG NRW seine Sachkunde nachweisen, z. B. per Sachkundebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder Tierarztes; für gefährliche und § 10-Hunde gelten strengere Nachweise.
Quelle: recht.nrw.de
Große Hunde müssen nach § 11 LHundG NRW bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt, per Mikrochip gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein (mind. 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden); gefährliche und § 10-Hunde brauchen zusätzlich eine Erlaubnis.
Quelle: recht.nrw.de
168 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2019)
Kein erhöhter Satz für Listenhunde. Bei zwei Hunden 192 € je Hund.
Quellen: bochum.de · bochum.de (PDF)
Alleestraße 38-40, 44793 Bochum
Oskar-Hoffmann-Str. 54, 44789 Bochum
Castroper Straße 274, 44791 Bochum
Friedrich-Lueg-Straße 2-8, 44867 Bochum