Bürgerpark Bremen
2,0 km vom ZentrumAm Stadtwald, 28209 Bremen
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Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) kennt keine allgemeine Leinenpflicht, schreibt die Leine aber u. a. in Fußgängerzonen, umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), bei Veranstaltungen, in Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vor. In der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli) gilt außerhalb des bebauten Stadtgebiets Leinenpflicht.
Quellen: transparenz.bremen.de 1 · transparenz.bremen.de 2 · service.bremen.de
Ja: Nach § 7 Abs. 3 BremHundeG sind Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen gefährliche Hunde; ihr Halten ist ohne Ausnahmeerlaubnis verboten (§ 8 Abs. 3).
Quellen: transparenz.bremen.de 1 · transparenz.bremen.de 2
Seit dem 1. Juli 2026 muss nach § 3 BremHundeG jeder, der einen Hund neu hält, eine theoretische Sachkundeprüfung vor der Anschaffung und eine praktische im ersten Jahr ablegen; wer den Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hielt, ist ausgenommen, außer bei gefährlichen oder gelisteten Hunden.
Quellen: transparenz.bremen.de 1 · transparenz.bremen.de 2
Nach dem BremHundeG muss jeder Hund per Mikrochip gekennzeichnet, unverzüglich in einem anerkannten Haustierregister registriert und mit einer Haftpflichtversicherung (mind. 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro Sachschäden) versichert sein.
Quellen: transparenz.bremen.de 1 · transparenz.bremen.de 2
150 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2016)
Kein erhöhter Satz für Listenhunde. Gleicher Satz für jeden Hund.
Quellen: service.bremen.de · transparenz.bremen.de · amtliche-bekanntmachungen.bremen.de
Am Stadtwald, 28209 Bremen
Waller Park / Emder Straße, 28219 Bremen