Großer Garten Dresden
2,6 km vom ZentrumHauptallee, 01219 Dresden
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Nach § 7 der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden gilt Leinenzwang bei Menschenansammlungen, an Haltestellen und in festgelegten Gebieten der Altstadt und Neustadt; außerhalb gesicherter Grundstücke dürfen Hunde nie unbeaufsichtigt laufen. Nach Naturschutzrecht gilt zudem Leinenpflicht in der Dresdner Heide und an den Elbtalhängen.
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Ja: Nach dem sächsischen Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) und dessen Durchführungsverordnung (DVOGefHundG) wird die Gefährlichkeit bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen vermutet.
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Ein allgemeiner Sachkundenachweis ist in Sachsen nicht vorgeschrieben; wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde und muss u. a. volljährig sein sowie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (§ 5 GefHundG).
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Eine landesweite Pflicht zu Hunderegister, Chip oder Haftpflicht für alle Hunde besteht in Sachsen nicht; für gefährliche Hunde ist eine besondere Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis, und jeder Hund über drei Monate ist in Dresden zur Hundesteuer anzumelden.
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108 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2003)
Kein erhöhter Satz für Listenhunde. Jeder weitere Hund 144 €.
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