Grugapark Essen
3,7 km vom ZentrumVirchowstraße, 45131 Essen
und 7 weitere
In Essen sind nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 11.07.2025 alle Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen anzuleinen, ausgenommen gekennzeichnete Hundewiesen.
Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) gehören alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden an die Leine; große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich innerorts auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Quellen: recht.nrw.de · media.essen.de (PDF)
Ja: Das LHundG NRW stuft Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) als gefährlich ein (§ 3) und stellt weitere Rassen wie Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu unter Erlaubnispflicht (§ 10).
Quelle: recht.nrw.de
Wer einen großen Hund (ab 40 cm oder 20 kg) hält, muss nach § 11 LHundG NRW seine Sachkunde nachweisen, z. B. per Sachkundebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder Tierarztes; für gefährliche und § 10-Hunde gelten strengere Nachweise.
Quelle: recht.nrw.de
Große Hunde müssen nach § 11 LHundG NRW bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt, per Mikrochip gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein (mind. 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden); gefährliche und § 10-Hunde brauchen zusätzlich eine Erlaubnis.
Quelle: recht.nrw.de
156 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2026)
Listenhunde: 852 € im Jahr. Gefährliche Hunde mit Wesenstest auf Antrag 156 € statt 852 €.
Quellen: media.essen.de (PDF) · essen.de
Virchowstraße, 45131 Essen