Tierheim Süderstraße Hamburg
3,4 km vom ZentrumSüderstraße 399, 20537 Hamburg
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Nach dem Hamburgischen Hundegesetz gilt in ganz Hamburg eine allgemeine Anleinpflicht; frei laufen dürfen Hunde nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufzonen. Wer mit seinem Hund die Gehorsamsprüfung besteht, kann sich auf Antrag von der Anleinpflicht befreien lassen; besondere Anleinpflichten gelten weiter.
Quellen: hamburg.de 1 · hamburg.de 2 · hamburg.de (PDF)
Ja: Nach § 2 Hamburgisches Hundegesetz gelten American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) stets als gefährlich; weitere Rassen wie Rottweiler, Kangal oder Mastiff gelten als gefährlich, solange kein Wesenstest das Gegenteil zeigt.
Quellen: hamburg.de · hamburg.de (PDF)
In Hamburg gibt es keinen allgemeinen Sachkundenachweis; die Gehorsamsprüfung ist freiwillig und nur für die Befreiung von der Anleinpflicht nötig (für gefährliche Hunde gelten gesonderte Erlaubnisvoraussetzungen).
Quellen: hamburg.de · hamburg.de (PDF)
Nach dem Hamburgischen Hundegesetz muss jeder Hund per Mikrochip gekennzeichnet, im Hunderegister angemeldet und mit einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro, höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung) versichert sein.
Quellen: hamburg.de · hamburg.de (PDF)
90 € im Jahr für den ersten Hund
Listenhunde: 600 € im Jahr. Gleicher Satz für jeden Hund.
Quellen: hamburg.de · hamburg.de (PDF)
Süderstraße 399, 20537 Hamburg
Lokstedter Grenzstraße 7, 22527 Hamburg