HuTa List Hannover
2,8 km vom ZentrumGusindeweg 5, 30163 Hannover
und 11 weitere
Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) kennt keine allgemeine Leinenpflicht; in Wald und freier Landschaft gilt nach dem NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht. In Hannover müssen Hunde laut städtischer Hundeverordnung im Stadtbezirk Mitte, in Fußgängerzonen, im Umkreis von 50 m um Kitas und Schulen sowie in allen öffentlichen Anlagen (Parks, Kleingärten, Wälder) angeleint sein, außer auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen.
Quellen: hannover.de 1 · hannover.de 2 · ml.niedersachsen.de 1 · laves.niedersachsen.de · ml.niedersachsen.de (PDF) · ml.niedersachsen.de 2
Nein: Das NHundG verzichtet auf Rasselisten; ein Hund gilt nur nach behördlicher Einzelfallprüfung als gefährlich (steuerlich stuft Hannover allerdings Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als gefährlich ein).
Quellen: ml.niedersachsen.de · laves.niedersachsen.de · ml.niedersachsen.de (PDF)
Nach § 3 NHundG muss jeder Hundehalter die Sachkunde nachweisen (theoretische Prüfung vor der Anschaffung, praktische im ersten Jahr), außer wer z. B. in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Quellen: ml.niedersachsen.de · laves.niedersachsen.de · ml.niedersachsen.de (PDF)
Nach dem NHundG müssen Hunde über sechs Monate per Mikrochip gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein (mind. 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro Sachschäden) und beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen angemeldet werden.
Quellen: ml.niedersachsen.de · laves.niedersachsen.de · ml.niedersachsen.de (PDF)
150 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2024)
Listenhunde: 720 € im Jahr. Jeder weitere Hund 276 €.
Quellen: hannover.gov.de · hannover.gov.de (PDF) · forms.hannover-stadt.de (PDF)
Gusindeweg 5, 30163 Hannover