Hund Stadt Mensch
3,6 km vom ZentrumSchwalbacher Str. 45
und 14 weitere
In Köln gilt nach der Kölner Stadtordnung zusätzlich Leinenpflicht in allen öffentlichen Grünflächen und Wildparks; frei laufen dürfen Hunde nur auf den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.
Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) gehören alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden an die Leine; große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich innerorts auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Quellen: recht.nrw.de · stadt-koeln.de (PDF) · stadt-koeln.de
Ja: Das LHundG NRW stuft Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) als gefährlich ein (§ 3) und stellt weitere Rassen wie Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu unter Erlaubnispflicht (§ 10).
Quelle: recht.nrw.de
Wer einen großen Hund (ab 40 cm oder 20 kg) hält, muss nach § 11 LHundG NRW seine Sachkunde nachweisen, z. B. per Sachkundebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder Tierarztes; für gefährliche und § 10-Hunde gelten strengere Nachweise.
Quelle: recht.nrw.de
Große Hunde müssen nach § 11 LHundG NRW bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt, per Mikrochip gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein (mind. 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden); gefährliche und § 10-Hunde brauchen zusätzlich eine Erlaubnis.
Quelle: recht.nrw.de
174 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2026)
Kein erhöhter Satz für Listenhunde. Gleicher Satz für jeden Hund.
Quelle: stadt-koeln.de (PDF)
Schwalbacher Str. 45
Stolberger Str. 200
Hugo-Junkers-Straße 10a, 50739 Köln
Dürener Straße 424, 50858 Köln
Herkenrathweg 5, 51107 Köln