Ihr Hundesalon in Leipzig
1,6 km vom ZentrumMahlmannstraße 15
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Nach § 20 der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen stets angeleint sein, außer auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Gefährliche Hunde brauchen nach dem sächsischen GefHundG außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb.
Quellen: leipzig.de 1 · leipzig.de 2 · revosax.sachsen.de 1 · revosax.sachsen.de 2
Ja: Nach dem sächsischen Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) und dessen Durchführungsverordnung (DVOGefHundG) wird die Gefährlichkeit bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen vermutet.
Quellen: revosax.sachsen.de 1 · revosax.sachsen.de 2
Ein allgemeiner Sachkundenachweis ist in Sachsen nicht vorgeschrieben; wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde und muss u. a. volljährig sein sowie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (§ 5 GefHundG).
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Eine landesweite Pflicht zu Hunderegister, Chip oder Haftpflicht für alle Hunde besteht in Sachsen nicht; für gefährliche Hunde ist eine besondere Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis, und in Leipzig ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anzumelden.
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150 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2026)
Kein erhöhter Satz für Listenhunde. Gleicher Satz für jeden Hund; 120 € für freiwillig gechippte Hunde.
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Mahlmannstraße 15
Arthur-Hoffmann-Straße 62, 04107 Leipzig
Waldstraße 175
Lindenthaler Hauptstr. 59
Hans-Weigel-Straße 15, 04319 Leipzig