Merit's Hundebetreuung
4,6 km vom ZentrumKriegersiedlung 66, 81369 München
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In München gilt keine allgemeine Leinenpflicht (Grundsatz des Freilaufs). Nach der städtischen Hundeverordnung müssen große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe sowie stets Schäferhund, Boxer, Dobermann, Deutsche Dogge) u. a. innerhalb des Altstadtrings, in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und bei Märkten und Veranstaltungen angeleint werden, Kampfhunde ohne Negativzeugnis auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Quellen: stadt.muenchen.de · gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
Ja: Die bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit nennt Kampfhunde der Kategorie I (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) und der Kategorie II (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso), bei denen die Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden kann.
Quellen: gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
Bayern schreibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein vor; wer einen Kampfhund halten will, braucht nach Art. 37 LStVG eine Erlaubnis der Gemeinde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit).
Quellen: gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
Eine landesweite Pflicht zu Hunderegister, Chip oder Hundehaftpflicht besteht in Bayern nicht; Pflicht ist die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Stadt München innerhalb von zwei Wochen, und für die Kampfhund-Erlaubnis kann eine besondere Haftpflichtversicherung verlangt werden (Art. 37 Abs. 2 LStVG).
Quellen: gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
100 € im Jahr für den ersten Hundab 2027: 144 €, Listenhunde 1.200 €
Listenhunde: 800 € im Jahr.
Quellen: stadt.muenchen.de 1 · stadt.muenchen.de 2
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Kriegersiedlung 66, 81369 München
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