Fressnapf Nürnberg-Langwasser
6,2 km vom ZentrumZollhausstraße 18
und 5 weitere
In Nürnberg gilt Leinenpflicht (max. 120 cm) für alle Hunde in Grünanlagen außerhalb der Hundefreilaufzonen (Grünanlagensatzung), auf Märkten und in Naturschutzgebieten. Nach der Hundehaltungsverordnung müssen Hunde ab 50 cm Schulterhöhe zudem in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und innerhalb des Altstadtrings angeleint werden, Kampfhunde im gesamten Stadtgebiet.
Quellen: nuernberg.de · nuernberg.de (PDF) · gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
Ja: Die bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit nennt Kampfhunde der Kategorie I (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) und der Kategorie II (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso), bei denen die Kampfhundeeigenschaft widerlegt werden kann.
Quellen: gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
Bayern schreibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein vor; wer einen Kampfhund halten will, braucht nach Art. 37 LStVG eine Erlaubnis der Gemeinde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit).
Quellen: gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
Eine landesweite Pflicht zu Hunderegister, Chip oder Hundehaftpflicht besteht in Bayern nicht; Pflicht ist die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Stadt Nürnberg für alle Hunde über 4 Monate, und für die Kampfhund-Erlaubnis kann eine besondere Haftpflichtversicherung verlangt werden (Art. 37 Abs. 2 LStVG).
Quellen: gesetze-bayern.de 1 · gesetze-bayern.de 2 · gesetze-bayern.de 3
132 € im Jahr für den ersten Hundab 2027: 144 €
Listenhunde: 1.056 € im Jahr. Kampfhunde nach § 5 Abs. 5 der Hundesteuersatzung: 264 €.
Quellen: nuernberg.de 1 · nuernberg.de 2 · nuernberg.de 3 · nuernberg.de (PDF)
Zollhausstraße 18