Notdienstsuche, 53111 Bonn
Mit Hund in Bonn
14 Orte im September geprüft
- Tierärztlicher Notdienst Bonn25.09.2026
- Hundefreizeit Bonn22.09.2026
- Kleintierpraxis am Pützchens Markt22.09.2026
- Kleintierpraxis Amin22.09.2026
- Kleintierpraxis Dr. Stefan Burike22.09.2026
- Lou's Hundestyling Lounge22.09.2026
- Pfötchenservice Bonn22.09.2026
- Piets Dog-Wellness22.09.2026
und 6 weitere
Hunderegeln in Bonn
Leine, Steuer, Freilauf
- Leine
In Bonn sind Hunde nach der Bonner Straßenordnung zusätzlich in allen öffentlichen Anlagen (u. a. Grün- und Erholungsflächen, Friedhöfe, Gewässerufer) anzuleinen, ausgenommen ausgewiesene Freilaufflächen.
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Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) gehören alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden an die Leine; große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich innerorts auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Quellen: recht.nrw.de · bonn.de
- Listenhunde
Ja: Das LHundG NRW stuft Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) als gefährlich ein (§ 3) und stellt weitere Rassen wie Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu unter Erlaubnispflicht (§ 10).
Quelle: recht.nrw.de
- Sachkunde
Wer einen großen Hund (ab 40 cm oder 20 kg) hält, muss nach § 11 LHundG NRW seine Sachkunde nachweisen, z. B. per Sachkundebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder Tierarztes; für gefährliche und § 10-Hunde gelten strengere Nachweise.
Quelle: recht.nrw.de
- Registrierung & Versicherung
Große Hunde müssen nach § 11 LHundG NRW bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt, per Mikrochip gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein (mind. 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden); gefährliche und § 10-Hunde brauchen zusätzlich eine Erlaubnis.
Quelle: recht.nrw.de
- Hundesteuer
162 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2016)
Listenhunde: 840 € im Jahr. Zwei oder mehr gefährliche Hunde: 1.140 € je Hund.
Quelle: bonn.de
- Freilaufflächen
- Offizielle Übersicht der Stadt
Notfall-Karte
Tierärztlicher Notdienst in Bonn
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