Fressnapf XXL Bonn-Endenich
1,6 km vom ZentrumImmenburgstraße 38, 53121 Bonn
und 6 weitere
In Bonn sind Hunde nach der Bonner Straßenordnung zusätzlich in allen öffentlichen Anlagen (u. a. Grün- und Erholungsflächen, Friedhöfe, Gewässerufer) anzuleinen, ausgenommen ausgewiesene Freilaufflächen.
Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) gehören alle Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden an die Leine; große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich innerorts auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Quellen: recht.nrw.de · bonn.de
Ja: Das LHundG NRW stuft Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (und Kreuzungen) als gefährlich ein (§ 3) und stellt weitere Rassen wie Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Tosa Inu unter Erlaubnispflicht (§ 10).
Quelle: recht.nrw.de
Wer einen großen Hund (ab 40 cm oder 20 kg) hält, muss nach § 11 LHundG NRW seine Sachkunde nachweisen, z. B. per Sachkundebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder Tierarztes; für gefährliche und § 10-Hunde gelten strengere Nachweise.
Quelle: recht.nrw.de
Große Hunde müssen nach § 11 LHundG NRW bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt, per Mikrochip gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein (mind. 500.000 € Personen- und 250.000 € sonstige Schäden); gefährliche und § 10-Hunde brauchen zusätzlich eine Erlaubnis.
Quelle: recht.nrw.de
162 € im Jahr für den ersten Hund (seit 01.01.2016)
Listenhunde: 840 € im Jahr. Zwei oder mehr gefährliche Hunde: 1.140 € je Hund.
Quelle: bonn.de
Immenburgstraße 38, 53121 Bonn
Pützchens Chaussee 200, 53229 Bonn
Otto-Hahn-Straße 16, 53117 Bonn
Fritz-Bauer-Straße 42, 53123 Bonn
Sankt-Augustinus-Straße 84, 53175 Bonn
Am Dinaswerk 4a, 53179 Bonn